Mitarbeiterzeugnisse – Arten und Inhalte

Einfache Mitarbeiterzeugnisse

Das „einfache“ Arbeitszeugnis ist vielmehr eine Bescheinigung zu Art und Dauer der Beschäftigung. Neben dem Zeitraum der Beschäftigung wird in erster Linie die Tätigkeit des Arbeitnehmers ausführlich beschrieben. Auch während der Anstellung durch den Arbeitnehmer erworbene Zusatzqualifikationen zum Beispiel durch Fortbildungsmaßnahmen werden hierin erwähnt. Das einfache Arbeitszeugnis findet in der Praxis eher selten Anwendung.

 Qualifizierte Mitarbeiterzeugnisse

Umfangreicher als einfache Mitarbeiterzeugnisse stellt sich das qualifizierte Arbeitszeugnis dar. Es gewährt neben dem Zeitraum der Beschäftigung weiteren Einblick in das Verhalten des Arbeitnehmers. Aus qualifizierten Mitarbeiterzeugnissen wird deutlich, wie das Verhalten eines Mitarbeiters z.B. Zu Kollegen oder Vorgesetzen war und wie zuverlässig er seine Aufgaben erledigt hat. Es muss daher vom Arbeitnehmer prinzipiell „wohlwollen“ formuliert sein und darf keine misverständlichen Fomrulierungen geben, die dem Arbeitnehmer weitere Bewerbungen nicht erschweren. Häufig werden daher in qualifizierten Mitarbeiterzeugnissen bestimmte Fomrulierungen verwendet, die anderen Personen eine Hilfestellung nach dem Schulnotenprinzip sein sollen.

 Inhalt der Mitarbeiterzeugnisse

Für qualifizierte Mitarbeiterzeugnisse sollten Sie sich an folgenden Aufbau halten:

 

  • Bezeichnung/Überschrift (z.B. „Arbeitszeugnis“)
  • 2-3 Einleitende Sätze zur Tätigkeit des Unternehmens
  • Personalien des Mitarbeiters und Zeitraum der Beschäftigung
  • Aufgabenbereiche und Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung (Arbeitsweise, Arbeitsleistung und Arbeitserfolge)
  • Verhaltensbeurteilung (Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen, gegebenenfalls auch zu Kunden z.B. Bei Bertriebsmitarbeitern)
  • Schlussformulierung
  • Datum und Unterschrift

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