Mitarbeiterzeugnisse & Arbeitszeugnisse – Allgemeines

Mitarbeiterzeugnisse oder Arbeitszeugnisse für Mitarbeiter sind in Deutschland, anders als in anderen Ländern Europas oder in den USA, gesetzlich verankert. Seit 2003 haben alle Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer Anspruch auf persönliche Beurteilung, die mindestens Art und Dauer der Beschäftigung bescheinigen müssen (qualifizierte Mitarbeiterzeugnisse). Ein wichtiger Aspekt bei der Erstellung der Mitarbeiterzeugnisse ist, dass diese keine doppelbödigen Formulierungen enthalten bzw. die Aussagen der Mitarbeiterzeugnisse eindeutig und verständlich formuliert sein müssen.

Anforderungen an Mitarbeiterzeugnisse

Mitarbeiterzeugnisse beinhalten in der Regel mindestens eine Aufgabenbeschreibung zur Dauer und Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie eine Beurteilung der persönlichen Leistung. Der Aussteller ist dabei frei hinsichtlich der Wortwahl und Satzstellung, allerdings kann der Arbeitnehmer eine formgerechte Ausfertigung z.B. auf Firmenpapier in A4 verlangen. Auch handschriftliche Arbeitszeugnisse müssen vom Arbeitnehmer nicht aktzeptiert werden. Bei Rechtschreib- bzw. Grammatikfehlern kann er eine Berichtigung des Zeugnisses verlangen.

Anspruch und Fälligkeit der Mitarbeiterzeugnisse

Einen Anspruch auf Mitarbeiterzeugnisse haben neben Arbeitnehmern auch leitende Angestellte, Teilzeitkräfte, Aushilfen, Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen, Auszubildende und Praktikanten.

Einfache Arbeitszeugnisse werden in Deutschland spätestens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Dennoch können Arbeitnehmer auch bereits zuvor, z.B. bei Kündigungseingang, vorläufige Mitarbeiterzeugnisse vom Arbeitgeber verlangen.

In Deutschland können vom Arbeitnehmer auch Zwischen-Zeugnisse verlangt werden, sofern ein wichtiger Grund, wie zum Beispiel eine Versetzung, ein Wechsel des Vorgesetzten oder eine Beförderung vorliegt.

Aus Sicht des Arbeitgebers ist dringend darauf zu achten, dass die Inhalte der Mitarbeiterzeugnisse unbedingt der Wahrheit entsprechen. Entsteht dem Arbeitnehmer Schaden durch falsche Angaben innerhalb der Arbeitszeugnisse, so muss der Aussteller, im Regelfall also der Arbeitgeber haften. Entstehen den Arbeitnehmern Schäden aufgrund verspäteter Arbeits- bzw. Mitarbeiterzeugnisse, so ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet. Der Arbeitnehmer ist dabei in der Beweispflicht.

Veschlüsselte Informationen für Mitarbeiterzeugnisse

Zwar verbietet der Gesetzgeber die Verwendung verschlüsselter Formulierungen. Dennoch sind übliche Formulierungen, die aus objektiver Empfängersicht keine Fehlvorstellungen erzeugen laut Bundesarbeitsgericht nicht zu beanstanden. Damit auch Sie den Durchblick bewahren haben wir Ihnen einen Überblick der gängisten Formulierungen für Mitarbeiterzeugnisse und Arbeitszeugnissen zusammengestellt.

Rechtliche Ansprüche für Mitarbeiterzeugnisse ergeben Sich in Deutschland aus der Gewerbeordnung sowie dem BGB und zugrundeliegenden Tarifverträgen.